Ab dem 6.6. gilt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 6.6.2020 gilt, werden in unserem Freistaat zahlreiche Öffnungen möglich. Grundsätzlich aber gilt: Hygienekonzepte zur Minderung des Infektionsrisikos und Einhaltung von Hygieneregeln sind notwendige Voraussetzungen. Private Zusammenkünfte sind unter Auflagen genauso wie Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gestattet.
Wieder möglich sind zum Beispiel auch Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Privat sind Treffen im eigenen Wohnumfeld erlaubt, im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen. Weiterhin notwendig sind die Beschränkung von sozialen Kontakten, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Meter zu anderen Menschen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem beim Einkaufen und im ÖPNV.
Bis auf weiteres untersagt bleiben Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern. Einen Überblick zu allen Änderungen sowie die gesamte Verordnung finden sie auf der Seite des Freistaates:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html