Der Freistaat Sachsen unterstützt die Betroffenen der Hochwasserereignisse im Juli auch mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene, aber auch für Spender und Unterstützer vorsieht.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Nach einer solchen Katastrophe sollen sich weder die betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch die Unternehmen um ihre steuerlichen Pflichten sorgen müssen. Mit den steuerlichen Hochwasserhilfen leisten die sächsischen Finanzämter ihren Beitrag und nehmen ein Stück Last von den Schultern. Außerdem erleichtern wir das Verfahren für die vielen Menschen, die schnell und großzügig mit Spenden unterstützt haben.«