Alexander Dierks 059

Erstmals inzidenz-unabhängige Bewertung von Maßnahmen

Schule Corona

Maskenpflicht an Schulen wird erweitert

Die vom 1. April bis 18. April gültige CoronaSchutzVerordnung für den Freistaat Sachsen sieht eine inzidenz-unabhängige Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten vor. Trotz steigender Infektionszahlen soll den Kindern der Besuch von Schulen und Kitas ermöglicht werden.

Im Gegenzug dafür werden die Testungen deutlich ausgeweitet und die Maskenpflicht (ab Klassenstufe 5) im Unterricht erweitert. Getragen werden müssen FFP2- oder medizinische Schutzmasken. In den Schulen müssen alle Beschäftigten und jetzt auch alle Schüler zweimal pro Woche getestet werden bzw. eine Bescheinigung über einen erfolgten negativen Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Dies gilt auch für Erzieherinnen in den Kitas. Die Eltern der Kinder sind dazu nicht verpflichtet. Allerdings dürfen die Schul- und Kitagebäude nur mit einem negativen Test betreten werden.

Die Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt. Die Eltern dürfen damit entscheiden, ob die Kinder zur Schule gehen oder zu Hause in häuslicher Lernzeit verbleiben. Grundsätzlich ist der Freistaat bestrebt, das Schulen und Kitas ein sicherer Ort für die Kinder und Jugendlichen bleiben.

Grundsätzlich wird mit der neuen CoronaSchutzVerordnung die Bedeutung von Schnell- und Selbsttest deutlich angehoben. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen zweimal pro Woche einen Test machen. Die Arbeitgeber sind weiter dazu verpflichtet, ihren Angestellten und Arbeitern ein dementsprechendes Angebot zu machen, insoweit Tests erhältlich sind. Neu ist, dass zum Beispiel auch Kunden beim Frisörbesuch einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen. In Chemnitz hat das hiesige Unternehmen Be.Safe dazu weitere Teststationen in der Galerie Roter Turm und im Chemnitz Center eingerichtet. Eine vorherige Online-Registrierung ist zu empfehlen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen bekommen mit der neuen CoronaSchutzVerordnung deutlich mehr Spielraum bei Lockerungen von Maßnahmen und Öffnungen (Click and Meet). Dazu können aber dem 6. April unabhängig von der Inzidenz auch beispielsweise Zoos, Tierparks oder Museen geöffnet werden. Voraussetzung sind auch hier negative Tests.

Sächsische CoronaSchutzVerordnung ab 1. April