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Öffnungen ja, aber mit Augenmaß und Disziplin

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Verbindliche Testkonzepte sind wichtig

Die neue CoronaSchutzVerordnung des Freistaates Sachsen ist ein Versuch, mit schrittweisen und vorsichtigen Lockerungen einen offeneren Alltag mit dem SARS-CoV2-Virus und der Krankheit Covid19 zu ermöglichen. Dieser Versuch wird aber nur glücken, wenn die Bürger im Freistaat wie bisher in der Mehrheit diszipliniert und verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen werden. Jedem sollte klar sein, dass mit einer Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen - es dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - oder dem Wegfall der bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und 15-Kilometer-Regelung die Pandemie nicht plötzlich vorbei ist.

Deshalb bilden die Impfkampagne und verbindliche Testkonzepte zwei wichtige Säulen der neuen Verordnung. Durch die Zulassung von Selbsttests, die in den nächsten Tagen für jeden Bürger auch im Einzelhandel verfügbar sein sollen, kann ein Stück mehr Sicherheit im Alltag erreicht werden. Bei den Erstimpfungen liegt Sachsen mit knapp 270000 (7. März) im bundesweiten Spitzenfeld. Eine Zweitimpfung haben bislang knapp 115000 Sachsen (7. März) erhalten. Durch die Öffnung der Prioritätsgruppe 2 und einen weitere Erhöhung der Impfstofflieferungen sollte der Freistaat hier weiter an Tempo gewinnen. Entscheidend aus meiner Sicht ist auch die überfällige Zulassung von Hausarztpraxen als zusätzliche Impfstation, wie es jetzt ab April geplant ist.

Wichtig wird es sein, die tagesaktuelle Inzidenz
noch stärker als bisher im Blick zu behalten. Bleibt diese im Landkreis und im Freistaat gleichzeitig weiter unter 100, dürfen beispielsweise nach 14 Tagen Gaststätten ihre Außengastronomie mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen. Treffen sich dann mehrere Hausstände an einem Tisch, müssen zusätzliche tagesaktuelle Corona-Tests vorgelegt werden. Diese sind auch notwendig, um dann Kinos, Theater, Oper oder Konzerthäusern besuchen zu dürfen. Ebenfalls wieder gestattet wird dann die Ausübung von Individualsportarten zu zweit und/oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren. Das gilt sowohl für den Außenbereich als auch auf Außensportanlagen.

Ab dem 15. März können auch wieder
sachsenweit botanischer Gärten, Zoos, Tierparks, Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen. Voraussetzungen dafür sind neben einer durchgängigen Inzidenz von unter 100 parallel im jeweiligen Landkreis und im Freistaat auch eine Terminbuchung der Gäste und eine Kontaktnachverfolgung.

Mit dieser aktuellen CoronaSchutzVerordnung ab März 2021, die auch Perspektiven für den Bildungsbereich, Gastronomie, Kultur und den Freizeitsport beinhaltet, legt die Landesregierung einen klaren Fahrplan für einen Weg aus dem Lockdown vor.

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