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Verlängerung des Lockdowns ist unumgänglich

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Wir sind auf dem richtigen Weg

Sachsen ist nach wie vor das am stärksten von der Corona-Pandemie betroffene Bundesland. Auch wenn die Infektionszahlen langsam zu sinken beginnen. Die Inzidenz, der Durchschnittswert der gemeldeten Fälle der vergangenen sieben Tage hochgerechnet auf 100000 Einwohner, in Sachsen liegt aktuell (8.1.2021) bei 297,6 (425,7 am 22.12.2020). Das deutet darauf hin, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Allerdings sind diese Zahlen zu Jahresbeginn mit besonderer Vorsicht (Nachmeldungen) zu betrachten. Wahrscheinlich werden erst in der kommenden Woche aussagekräftigere Werte vorliegen. Trotzdem gilt: erst wenn der Inzidenzwert unter 50 liegt, hat der Lockdown sein Ziel erreicht. Wir sind also noch längst nicht da, wo wir hinwollen. Dem müssen wir Rechnung tragen und alles daran setzen, die Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus endgültig zu stoppen.

Das beste Mittel dafür ist eine
weitere Reduzierung der persönlichen Kontakte. Die neue CoronaSchutzVerordnung für Sachsen (ab 11.1.2021 bis 7.02.2021) schreibt deshalb vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur gestattet ist mit den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie zusätzlich einem Angehörigen eines weiteren Hausstands. Mir ist bewusst, dass das für viele ein harter Einschnitt wird, der aber hoffentlich nur von kurzer Dauer sein wird. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

Zudem wird der 15-Kilometer-Radius für das Verlassen des eigenen Wohnbereiches, der in Sachsen bereits gilt, weitestgehend auf ganz Deutschland ausgeweitet. Geschlossen bleiben unter anderem Schulen, Kitas, Gaststätten oder Einkaufszentren. Auch Sonnenstudios und Solarien müssen jetzt geschlossen werden, ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Die Ausgangsbeschränkung
zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt weiter, auch bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen.

Angelaufen sind unterdessen die Impfungen gegen SARS-CoV2. Im Freistaat sind bislang über 7400 Menschen gegen das Virus geimpft worden. Eine Quote, die wir erhöhen müssen. Mit der Zulassung eines zweiten Impfstoffes (Moderna) durch die EU sollten sich Tempo der Impfungen und Anzahl der Geimpften rasch deutlich erhöhen. Die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil
der jüngeren Bevölkerung geimpft ist. Die Impfung gegen das Virus ist entscheidend für den langfristigen Ausstieg aus den Pandemie-Maßnahmen und die Rückkehr zum gewohnten Alltag.


Fotos: Torsten Simon, Sven Gleisberg

Aktuelle CoronaSchutzVerordnung für Sachsen

Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung