Dierks 119

Sachsen passt seine Grenzverkehr-Regelung an

Polen Und Tschechien

Ein Test pro Woche ist Pflicht

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus in Sachsen wird die Staatsregierung die CoronaSchutzVerordung bezüglich des Grenzverkehrs ändern. Es gilt auch hier, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu unterbrechen.

Verpflichtend ist mindestens
ein Coronatest pro Woche für jeden Grenzgänger oder Grenzpendler. Sachsen wird dabei auch die Ergebnisse tschechischer oder polnischer Testverfahren anerkennen. Ebenso werden Schnelltests akzeptiert. Diese können beispielsweise auch von Hausärzten oder durch ausgewiesene Apotheken durchgeführt werden. Grundsätzlich sind die vom Robert Koch-Institut aufgeführten Testverfahren zulässig. Hierzu zählen u. a. der sogenannte Schnelltest und der PCR-Test. An welchem Tag der Test durchgeführt wird, ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist es, den Test vor der Arbeitsaufnahme z. B. am Wochenbeginn durchzuführen.

Als getestete Person muss man einen
Nachweis über den Test und das Ergebnis vorweisen können. Wurde ein PCR-Labortest durchgeführt, ist das Testergebnis mit sich zu führen. Bei einem Schnelltest ist das Ergebnis zu dokumentieren. Die Dokumentation muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Adresse, Geburtsdatum, Angabe der testenden Stelle und Datums des Tests.

Ein positives Testergebnis ist meldepflichtig. Gemeldet werden muss an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Der oder die Betroffene sollte ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR Labortest bestätigen lassen. Bei einem positiven Testergebnis müssen sich die getestete Person und die Angehörigen ihres Hausstandes sofort in Quarantäne gehen.

Der Freistaat wird sich mit zehn Euro pro Test an den anfallenden Kosten beteiligen.

Grenzgänger oder Grenzpendler, die in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, haben gemäß Testverordnung des Bundes einen Anspruch auf Testung. Sie sollten mindestens zweimal wöchentlich durch den jeweiligen Arbeitgeber gewährleistet werden.