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Friseure und Kitas öffnen wieder

Sharepic2 Cschv Ab 14 2 2021

Erste Lockerungen sind jetzt möglich

Eine Verlängerung aller anderen Maßnahmen ist nochmals notwendig. Noch wissen wir nicht, wie sich die verschiedenen Mutationen des SARS-CoV2-Virus bei uns bemerkbar machen werden. Sicher ist nur, dass diese wesentlich ansteckender sind als das ursprüngliche Virus. Deshalb bleibt Vorsicht weiter das Gebot der Stunde, damit es keine dritte Welle geben wird. Die Geschehnisse im Nachbarland Tschechien zeigt jedenfalls deutlich, wie diese in kürzester Zeit anschwellen kann.

Sächsische CoronaSchutzVerordnung ab 15.2.2021

Eine weitere positive Nachricht: die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Weiterhin soll die Auszahlung der beantragten Novemberhilfen finalisiert werden.

Überbrückungshilfe III beantragen

Mit den Fortschritten der Impfkampagne
und einem weiteren Absinken der Inzidenzwerte wird es weitere Lockerungen geben können. Damit dies gelingt, ist auch eine vorübergehende Grenzschließung zu Tschechien notwendig. Tschechien hat in einigen Regionen eine Inzidenz von über 1000, die deutlich ansteckendere britische Corona-Mutation ist dort sehr verbreitet. Für Grenzpendler werden Sonderregelungen getroffen.