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Sachsen startet großes Programm für Bürokratieabbau

„Die zunehmende Bürokratie ist für alle ein riesiges Ärgernis und Hemmschuh für eine noch dynamischere Entwicklung im Land. Viele Bürger, Ehrenamtliche, Unternehmen und Bürgermeister haben längst den Überblick über die verschiedenen Instrumente, Zuständigkeiten und Verfahren verloren. Ich bin Finanzminister Haß dankbar, dass er dieses Thema nun konsequent angeht. Klar ist: Man kann zwar jeden Euro nur ein Mal ausgeben. Aber kann dafür sorgen, dass der Nutzen jedes ausgegebenen Euros noch größer wird als bisher“, sagt der Generalsekretär der Sächsischen Union, Alexander Dierks.

Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren beschäftigt und die Umsetzung erster Sofortmaßnahmen beschlossen. Basierend auf dem am 20. Mai 2019 durch die Kommission vorgelegten Bericht werden die Förderrichtlinien nun überarbeitet.

Spätestens zum Jahresbeginn 2020 soll unter anderem ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung möglich sein, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen unter 1 Mio. Euro und bei Sonstigen unter 100.000 Euro liegen. Vergaberecht und Zuwendungsrecht werden getrennt, sodass die Auflage zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts im Förderbescheid künftig entfällt. Damit müssen sich nicht-öffentliche Antragsteller, beispielsweise Unternehmer, nicht mehr mit den Feinheiten des Vergaberechts beschäftigen. Die Förderung über Festbeträge soll eine größere Rolle spielen, was die Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Auch private Zuwendungsempfänger müssen zukünftig beim Verwendungsnachweis grundsätzlich keine Belege mehr vorlegen, sondern nur noch eine Belegliste, was eine deutliche Erleichterung für die Zuwendungsempfänger darstellt.

"Die Verwaltungsvereinfachung gehört zu den wichtigsten Themen der nächsten Jahre."

Dr. Matthias Haß, Sächsischer Staatsminister der Finanzen, Bild: Pawel Sosnowski

„Bürokratie lähmt. Wir ändern das. Im Jahr 2018 haben wir zum Beispiel mit der kommunalen Straßenbaupauschale, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, entscheidende Vereinfachungen auf den Weg gebracht. Nun starten wir auch mit der Vereinfachung der Förderverfahren, indem die ersten Maßnahmen der Expertenkommission umgesetzt werden. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam intensiv an dem Thema dranzubleiben und in der neuen Legislatur die von der Kommission vorgeschlagenen großen Strukturfragen anzupacken“, so der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß.

"Unternehmer wollen, wie es das Wort schon sagt, etwas ‚unternehmen‘."

Alexander Dierks, Generalsekretär der Sächsischen Union, Bild: Christoph Reichelt

„Wir brauchen eine radikale Vereinfachung der Verfahren und Neubewertung der Zuständigkeiten bei Förderprogrammen. Das betrifft die Kommunalpolitik und die Wirtschaft gleichermaßen. Weniger Bürokratie, das bedeutet mehr Zeit und mehr Mittel für das, wofür sie tatsächlich angetreten sind: neue Ideen entwickeln und in die Tat umsetzen – und damit Werte, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen“, macht Dierks deutlich.

Die Ressorts wurden vom Kabinett beauftragt, weitere Vorschläge des Berichts auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Dazu gehören unter anderem die Verfahrensvereinfachung in der Wirtschaftsförderung oder bei der Förderung im sozialen Bereich.

Wegfall der Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme

Einfacher wird es zudem für die Kommunen. Im März 2019 wurde die durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen überarbeitete Verwaltungsvorschrift zum Zuwendungsverfahren veröffentlicht. Demnach ist die Pflicht zur Vorlage einer sogenannten gemeindewirtschaftliche Stellungnahme (GWS) nur noch ausnahmsweise vorzusehen. Jetzt liegt das Prüfergebnis der Fachressorts vor. In 23 von insgesamt 33 betroffenen Fachförderrichtlinien kann die GWS wegfallen. Die Umsetzung erfolgt spätestens bis 31. Juli 2019. Ziel war es, die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken und die Förderverfahren zu vereinfachen.

"Sachsen soll damit bis 2024 das mittelstandsfreundlichste Bundesland werden!“

Alexander Dierks, Generalsekretär der Sächsischen Union

Der CDU-Generalsekretär machte deutlich, dass der Kabinettsbeschluss nur der erste Schritt sein kann. „Der Bericht der Schweisfurth-Kommission weist uns den Weg. Als Sächsische Union wollen wir aber weitergehen. Für die kommende Legislaturperiode haben wir uns deshalb vorgenommen, die sächsischen Bürokratiekosten für die Wirtschaft um ein Drittel zu reduzieren. Dazu gilt es die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen. Verwaltungswege sollen rund um die Uhr von jedermann online erledigt werden können. Wir wollen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten verringern, Förder- und Vergabeverfahren vereinheitlichen und vereinfachen sowie Nachweispflicht durch Verzicht auf Belegeinreichung reduzieren."