Folgende wesentliche Verbesserungen werden durch die neue Katastrophenschutz-Richtlinie umgesetzt:
• Erhöhung (zum Teil Verdreifachung) der Pauschalen für die Übernahme der Trägerschaft einer Katastrophenschutzeinheit.
So erhält eine Hilfsorganisation für die Bereitschaft, einen vollständigen Einsatzzug zu übernehmen, zukünftig einen Pauschalbetrag in Höhe von 12.800 Euro (bisher 3.900 Euro). Erstmals wird auch eine Unterbringungspauschale für Sanitär- und Umkleideräume zu Gunsten der ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen eingeführt.
• Einführung einer Führerscheinförderung
Entsprechend der Zuwendungen im Rahmen der Feuerwehrförderung wird zukünftig auch beim Katastrophenschutz der Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse C bzw. CE zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 7,5 Tonnen unterstützt. Die Zuwendung beträgt 1.000 Euro und kann für je zwei Helfer pro Einsatzzug im Jahr gewährt werden.
• Erhöhung der Zuwendungen für Unterbringung und Unterhaltung der durch den Freistaat beschafften und den Hilfsorganisationen zur Nutzung überlassenen Katastrophenschutzfahrzeuge.
So werden die Kosten für die Unterbringung und Unterhaltung eines Gerätewagens zukünftig mit 3.400 Euro (bisher 1.690 Euro) angesetzt.
Zukünftig können zudem innerhalb eines Kalenderjahres die Zuwendungen für mehrere Fahrzeuge gemeinsam betrachtet werden. Damit kann eine Organisation zukünftig Reparaturkosten eines Fahrzeuges - die den für dieses Fahrzeug vorgesehenen Höchstbetrag überschreitet - mit den Pauschalen für andere Fahrzeuge „verrechnen“, für die im laufenden Haushaltsjahr weniger Kosten angefallen sind. Damit wird einer zentralen Forderung der Hilfsorganisationen Rechnung getragen.
• Verbesserung der Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit durch Anhebung des Fördersatzes von derzeit 70 Prozent auf 75 Prozent. Gleichzeitig wird der Maximalförderbetrag von 1.500 auf 2.500 Euro erhöht.
• Die investiven Zuschüsse für Ausstattung werden ebenfalls von 70 auf 75 Prozent angehoben. Der Maximalförderbetrag wird von bisher 15.000 auf 20.000 Euro erhöht. Für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen steigt er sogar auf 30.000 Euro.
Für diese Maßnahmen stehen jährlich insgesamt rund 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 800.000 mehr als bisher.