In der heutigen Sitzung des Bundesrates in Berlin hat der Freistaat Sachsen einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, Straftaten unter Alkohol und Drogeneinfluss konsequenter zu ahnden.
Sachsen setzt sich bereits seit über einem Jahr dafür ein, bei im Rausch begangenen Taten eine gerechtere Bestrafung zu ermöglichen. Der neue Entwurf verfolgt im Bereich des Vollrauschtatbestandes nach § 323a des Strafgesetzbuches jetzt einen anderen Ansatz. Der Paragraph soll um einen Qualifikationstatbestand ergänzt werden, der künftig bei besonders schweren Delikten statt bis zu fünf Jahren auch eine Verurteilung von Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zulässt. Außerdem sollen Strafmilderungen wegen eines Rauschzustandes regelmäßig ausgeschlossen sein, wenn der Rausch selbst verschuldet war.