Rente

Grundrente kommt, Betriebsrentner werden entlastet

Nach langen Verhandlungen ist eine Einigung in der Grundrente erreicht.

Bei dem erzielten Ergebnis geht es um die bessere Anerkennung der Lebensleistung von Menschen. Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Bezieher kleiner Renten sollen den Rentenaufschlag ab 2021 bekommen – wenn sie 35 Jahre mit Beiträgen aus Arbeit, Pflege von Angehörigen oder Erziehung von Kindern aufweisen. Gezahlt werden soll er bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren. Die Einkommensprüfung soll durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen. Flankierend will die Koalition einen Freibetrag beim Wohngeld im Volumen von etwa 80 Millionen Euro einführen, damit der Rentenaufschlag nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgefressen wird.

„Gut, dass die große Koalition diesen Kompromiss gefunden hat.“

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Landesvorsitzender der Sächsischen Union

Unser Landesvorsitzender, Ministerpräsident Michael Kretschmer, begrüßte die Einigung der Koalition in Berlin. „Der Mauerfall vor 30 Jahren bedeutete für viele Menschen im Osten leider auch eine lange Zeit geringerer Löhne. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, bekommen mehr Geld“, so Kretschmer. Allein für Sachsen wird damit gerechnet, dass rund 200.000 Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente profitieren. Die geplante Einkommensprüfung sei bedarfsgerecht und richtig: „Wir müssen auch die jüngeren Generationen im Blick haben“, macht der Ministerpräsident deutlich.

Betriebsrentner werden bei Krankenkassenbeiträgen entlastet

Ebenfalls im Koalitionsausschuss beschlossen wurde eine Entlastung der Betriebsrentner von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Konkret sieht die Einigung vor, die bisher bestehende Freigrenze bei den Betriebsrenten von 155,75 Euro im Monat in einen Freibetrag in Höhe von 159 Euro umzuwandeln. Ein Freibetrag bleibt immer abgabenfrei, bei einer Freigrenze werden bei Überschreiten dagegen Beiträge auf die gesamte Summe fällig. „Rund 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet“, heißt es im vom Koalitionsausschuss vereinbarten Papier.

Bundesgesundheitsministerin Jens Spahn will schon in der kommenden Woche im Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Demnach sei eine zweite Grenze bei 318 Euro monatlich geplant. Wer so viel oder weniger als Betriebsrente erhält, zahlt künftig maximal den halben Beitragssatz der Krankenversicherung – also nicht über 7,3 Prozent. Das nur auf alles, was 159 Euro übersteigt. Und auch Betriebsrenten über 318 Euro profitieren von den Änderungen. Auch für sie gilt der Freibetrag.

„Alle Betriebsrentner haben was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn