Wolf Jpg

Wolfsabschüsse werden erleichtert

Heute hat das Bundeskabinett mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes eine Erleichterung von Wolfabschüssen beschlossen.

„Es ist dem unermüdlichen Einsatz unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und unseres Umweltministers Thomas Schmidt zu verdanken, dass das Bundeskabinett den heutigen Beschluss getroffen hat. Wie von uns gefordert, wird der Abschuss von Wölfen, die Nutztiere reißen, spürbar erleichtert. Waren bisher ‚erhebliche‘, also existenzbedrohende, Schäden die Voraussetzung, so soll künftig eine Entnahme bei ‚ernsten‘ Schäden möglich sein“, so der Generalsekretär der Sächsischen Union, Alexander Dierks.

„Endlich hält auch im Bundesumweltministerium beim Umgang mit dem Wolf der gesunde Menschenverstand Einzug."

Alexander Dierks MdL, Generalsekretär der Sächsischen Union, Bild: Christoph Reichelt

Besonders wichtig sei auch, so Dierks, dass die praktische Handhabe notwendiger Wolfsabschüsse verbessert werde. „Die geltende Regelung, wonach nur das spezielle Einzeltier geschossen werden darf, das einen Schaden verursacht hat, macht in der Realität einen Wolfsabschuss praktisch unmöglich. Mit der neuen Regelung können jetzt rechtsicherer einzelne Tiere des Rudels entnommen werden, aus dem Angriffe erfolgten – auch wenn unklar ist, welches Tier die Schäden genau verursacht hat. Das erlaubt endlich schnelles Handeln und ist ganz im Sinne der Menschen in den Regionen, in denen der Wolf wieder heimisch geworden ist.“

Der CDU-Generalsekretär bezeichnete den Beschluss der Bundesregierung als „einen großen Schritt in die richtige Richtung“. In Verbindung mit der neuen sächsischen Wolfsverordnung werde es nun möglich sein, Konflikte im Zusammenleben von Mensch und Wolf deutlich zu reduzieren und potentielle Gefahrensituationen zu entschärfen. „Trotzdem müssen auf Basis unseres sächsischen, im Bundesrat anhängigen Gesetzentwurfes weitere Schritte folgen, um letztendlich eine 1:1-Umsetzung von europäischem Recht zu erreichen“, macht Dierks deutlich.

Umweltminister Thomas Schmidt konkretisiert die weitergehende sächsische Forderung: „Wenn es notwendig ist, dann muss es auch möglich sein, einzelne Wölfe aus der Natur zu entnehmen, ohne dass diese bereits Nutztiere gerissen haben oder gefährlich für den Menschen geworden sind.“

Da das Füttern von Wölfen diese an Menschen gewöhnt und davon eine Gefahr ausgehen könnte, schreibt die vorgeschlagene Neuregelung ein Fütterungsverbot vor. Zudem ist vorgesehen, dass sogenannte „Wolf-Hund-Hybride“, durch die zuständige Behörde entnommen werden, da die Einbringung von Haustiergenen eine Gefahr für die wilde Wolfspopulation darstellt.