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Lehrer: Landtag stellt Weichen für Verbeamtung

Der Sächsische Landtag hat heute die gesetzlichen Weichen für die Verbeamtung und weitere finanzielle Vergünstigungen von Lehrkräften gestellt. Mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

"Damit schließt Sachsen bei der Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern zu anderen Bundesländern nicht nur auf, sondern setzt sich in einigen Bereichen sogar an die Spitze."

Christian Piwarz MdL, Sächsischer Staatsminister für Kultus, Bild: Ronald Bonss

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte fehlen mittlerweile bundesweit. "Unser Einstellungsbedarf in Sachsen bleibt in den nächsten Jahren unverändert hoch. Jahr für Jahr werden wir mindestens 1.500 neue Lehrkräfte gewinnen müssen. Dies funktioniert nur, wenn wir bundesweit auf dem Lehrerarbeitsmarkt konkurrenzfähig sind", begründete der Minister die Entscheidung.

Mit den gesetzlichen Weichenstellungen können in Sachsen grundständig ausgebildete Lehrkräfte bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres ab dem 1. Januar 2019 verbeamtet werden. Über 5300 Lehrerinnen und Lehrer haben im Vorgriff auf die gesetzlichen Regelungen bereits einen Antrag auf Verbeamtung gestellt. Sachsen war bislang neben Berlin, das einzige Bundesland, das Lehrer nicht verbeamtet. Auch der Vorbereitungsdienst wird künftig im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet.

Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen, die nicht verbeamtet werden, erhalten ab Januar neben dem Gehalt aus der Entgeltgruppe 13 mehrheitlich eine Zulage in Höhe von monatlich 170 Euro.

In einem Punkt geht Sachsen sogar über die Angebote aller anderen Bundesländer hinaus. So werden grundständig ausgebildete Grundschullehrer künftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert, sondern in die Entgeltgruppe 13 beziehungsweise als Beamte in die Besoldungsgruppe A 13. "Hier sind wir bundesweit Vorreiter und verschaffen uns gegenüber anderen Bundesländern sogar einen Wettbewerbsvorteil", sagte Kultusminister Christian Piwarz.

Im darauffolgenden Jahr werden angestellte Grundschullehrer ebenso wie angestellte Lehrer an weiterführenden Schulen mehrheitlich eine Amtszulage in Höhe von 170 Euro erhalten.

Ebenso werden Lehrer, die an weiterführenden Schulen besondere Aufgaben wahrnehmen, ab dem Jahr 2020 in die Entgeltgruppe E 14 höhergruppiert. Fachberater an Grundschulen erhalten eine Stellenzulage in Höhe von monatlich 200 Euro.

Auch Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden an Grundschulen überwiegend in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Damit können zum Beispiel Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden.

Die Besoldung der Schulleiter wird entsprechend der höheren Vergütung im Lehrerbereich angepasst.

Als Folge der dargestellten Änderungen in der Besoldungs- und Entgeltstruktur werden Grundschullehrkräfte für Mehrarbeit künftig ebenso entlohnt werden wie die Lehrkräfte in anderen Schularten. Bekamen Grundschullehrerinnen und -lehrer bislang 21,82 Euro für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde, sind es zukünftig 30,27 Euro. Dies gilt für Grundschullehrkräfte in der Entgeltgruppe 13.